VOPIX Energieberatung
  • Service ▾
  • Förderungen
  • Über uns
  • FAQ
  • Kundenstimmen ▾
Jetzt Anfragen
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vorrang

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Vopix GmbH, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg (nachfolgend „VOPIX") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Prüfung und Beantragung von Entlastungen und Erstattungen der Strom- und Energiesteuer.

(2) Die Leistungen von VOPIX richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(3) Die Regelungen des zwischen den Parteien geschlossenen Dienstleistungsvertrags gehen diesen AGB vor. Bei Widersprüchen gilt vorrangig der Dienstleistungsvertrag; diese AGB gelten insoweit ergänzend.

(4) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn VOPIX ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) VOPIX erbringt Dienstleistungen im Bereich der Prüfung und Beantragung von Entlastungen und Erstattungen der Strom- und Energiesteuer nach dem Stromsteuergesetz (StromStG) und dem Energiesteuergesetz (EnergieStG). Dies umfasst insbesondere die Prüfung, welche Entlastungs- und Erstattungsansprüche in Betracht kommen, die Ermittlung der voraussichtlichen Erstattungshöhe, die Zusammenstellung, Prüfung und Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen sowie die Vorbereitung der Erstattungsanträge; die Einreichung beim zuständigen Hauptzollamt erfolgt durch den kooperierenden Steuerberater (§ 5).

(2) Der Vertrag umfasst die Antragstellung für das beauftragte Erstattungsjahr sowie — solange der Vertrag besteht — für die folgenden Erstattungsjahre, ohne dass es einer erneuten Beauftragung bedarf. VOPIX kontaktiert den Kunden jeweils rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist, um die erforderlichen Unterlagen anzufordern.

(3) VOPIX erbringt keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) oder des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Leistung beschränkt sich auf die technische und administrative Unterstützung bei der Antragstellung.

§ 3 Vergütung und Erfolgsprinzip

(1) Die Vergütung erfolgt ausschließlich auf Erfolgsbasis. VOPIX erhebt keine Vorabkosten, Pauschalhonorare oder Aufwandsentschädigungen.

(2) Im Erfolgsfall — d. h. bei Auszahlung einer Erstattung durch das zuständige Hauptzollamt — beträgt die Vergütung 25 % der tatsächlich ausgezahlten Erstattungssumme (netto), zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

(3) Die Vergütung gilt je Erstattungsjahr. Für jedes Jahr, in dem VOPIX erfolgreich eine Erstattung erwirkt, wird separat abgerechnet.

(4) Wird keine Erstattung ausgezahlt, entsteht dem Kunden keinerlei Kosten. Eine Aufwandsentschädigung wird in keinem Fall erhoben.

(5) Die Rechnung wird nach Erhalt des Erstattungsbescheids bzw. nach Gutschrift der Erstattung auf dem Konto des Kunden gestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt VOPIX alle zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere die Stromjahresabrechnung(en) des betreffenden Erstattungszeitraums (sowie Gasjahresabrechnung(en), sofern eine Energiesteuererstattung beantragt wird), die Steuernummer des Unternehmens und die Bankverbindung (IBAN) für die Erstattungsauszahlung, die Angabe, ob Strom an Dritte abgegeben wird, ob eigene Stromerzeugung besteht und ob Ladepunkte für Elektrofahrzeuge betrieben werden, sowie auf Anforderung weitere Auskünfte und Nachweise, soweit das Hauptzollamt sie im Einzelfall verlangt.

(2) Der Kunde informiert VOPIX unverzüglich über Änderungen der Unternehmensdaten (Firma, Anschrift, Rechtsform, WZ-Code), über Änderungen im Energieverbrauch oder in der betrieblichen Nutzung sowie über eigene, parallel laufende Erstattungsanträge beim Hauptzollamt.

(3) Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Zulieferung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von VOPIX.

§ 5 Vollmacht

(1) Der Kunde erteilt mit Abschluss des Dienstleistungsvertrags dem mit VOPIX kooperierenden Steuerberater eine Vollmacht zur Antragstellung und Vertretung beim zuständigen Hauptzollamt. VOPIX unterstützt die Antragstellung ausschließlich administrativ und technisch und tritt gegenüber dem Hauptzollamt nicht als Bevollmächtigte auf.

(2) Die Vollmacht kann vom Kunden jederzeit in Textform widerrufen werden. Ein Widerruf der Vollmacht nach Einreichung des Antrags berührt nicht den Vergütungsanspruch von VOPIX gemäß § 3.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und gilt für das beauftragte Erstattungsjahr sowie für die folgenden Erstattungsjahre (§ 2 Abs. 2). Es besteht keine Mindestlaufzeit.

(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit in Textform (E-Mail genügt) kündigen. Für Erstattungsjahre, deren Antrag noch nicht eingereicht ist, entstehen ihm dabei keinerlei Kosten. Er kann ebenso die Bearbeitung einzelner Erstattungsjahre ablehnen, ohne den Vertrag insgesamt zu kündigen; dies ist bis zur Einreichung des Antrags für das betreffende Jahr in Textform möglich und kostenfrei.

(3) Nach Einreichung des Antrags beim Hauptzollamt bleibt der Vergütungsanspruch von VOPIX gemäß § 3 von einer Kündigung unberührt, sofern die Erstattung ganz oder teilweise ausgezahlt wird.

(4) Der Vergütungsanspruch gemäß § 3 bleibt ebenfalls bestehen, wenn der Kunde nach Einreichung des Antrags dessen Erfolg treuwidrig vereitelt — insbesondere durch Rücknahme des Antrags, Widerruf der Vollmacht ohne sachlichen Grund oder Verweigerung erforderlicher Mitwirkung — oder wenn er die Erstattung für ein beauftragtes Erstattungsjahr auf einen eigenen oder durch Dritte gestellten Antrag erhält, der auf den von VOPIX erstellten Arbeitsergebnissen beruht. Die Vergütung bemisst sich in diesen Fällen nach dem tatsächlich erstatteten, hilfsweise nach dem beantragten Erstattungsbetrag.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(6) VOPIX kann die Bearbeitung eines einzelnen Erstattungsjahres bis zur Einreichung des Antrags beim Hauptzollamt in Textform ablehnen, wenn die nach Prüfung der Unterlagen zu erwartende Erstattung für dieses Jahr weniger als 500 Euro beträgt oder sich die Erstattungsvoraussetzungen auf Grundlage der verfügbaren Unterlagen nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen lassen. Dem Kunden entstehen hierdurch keinerlei Kosten. VOPIX teilt die Ablehnung so rechtzeitig mit, dass der Kunde den Antrag für das betreffende Jahr selbst oder durch Dritte fristgerecht stellen kann. Der Vertrag bleibt im Übrigen bestehen.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.

(2) VOPIX verarbeitet Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und Antragstellung (Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO) und übermittelt die hierfür erforderlichen Daten (Energieverbrauchsdaten, Unternehmensdaten, steuerlich relevante Angaben) an den kooperierenden Steuerberater (§ 5) und das zuständige Hauptzollamt. Einer gesonderten Einwilligung bedarf es hierfür nicht. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.

§ 8 Haftung

(1) Die Haftung von VOPIX ist — gleich aus welchem Rechtsgrund — auf die Höhe der im jeweiligen Erstattungsjahr an VOPIX gezahlten Nettovergütung beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder arglistigem Verschweigen beruhen.

(2) VOPIX haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch bis zur Höhe gemäß Abs. 1.

(3) VOPIX übernimmt keine Garantie für die Gewährung einer Erstattung. Die Entscheidungshoheit liegt ausschließlich beim zuständigen Hauptzollamt. Insbesondere haftet VOPIX nicht für eine Ablehnung oder Kürzung des Antrags durch die Behörde.

(4) VOPIX haftet nicht für Schäden, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Angaben des Kunden entstehen.

(5) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Kenntnis des schadensbegründenden Ereignisses, spätestens jedoch innerhalb von 3 Jahren nach Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht für Ansprüche gemäß Abs. 1 Satz 2.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hamburg bzw. das zuständige Gericht am Sitz von VOPIX, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

Stand: August 2026.

Wopix Energieconsulting

Energiesteuererstattungen für den deutschen Mittelstand. Auf Erfolgsbasis, ohne Risiko.

info@vopix-energieberatung.de 040 22636158 Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
Service
  • Stromsteuer § 9b
  • Energiesteuer § 54
  • Erstprüfung
  • Antragstellung
  • Jahresüberprüfung
Informationen
  • Berechtigte Branchen
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Fristen & Deadlines
  • FAQ
  • Über VOPIX
Unternehmen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Partner werden

© 2026 Vopix GmbH · Alle Rechte vorbehalten

Impressum Datenschutz AGB Cookie-Einstellungen