Rückerstattung von Strom- und Energiesteuern für Unternehmen – schnell und ohne Risiko.
Wir übernehmen den gesamten Prozess — von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung. Ohne Aufwand für Sie.
Sie laden Ihre Strom- und Gasrechnungen sicher auf unsere Plattform hoch. Schnell, verschlüsselt, ohne Papierkram.
Unser Expertenteam prüft Ihre Rechnungen gründlich und berechnet den maximalen Erstattungsanspruch für Ihr Unternehmen.
Wir stellen den vollständigen Antrag und reichen diesen für Sie ein. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Die Erstattung wird direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Keine Vorabkosten — wir verdienen nur bei Ihrem Erfolg.
Berechnen Sie in Sekunden Ihren geschätzten Erstattungsanspruch — für Strom (€20/MWh) und Erdgas (€4,96/MWh).
pro Jahr · nach gesetzlichem Selbstbehalt (§ 9b StromStG + § 54 EnergieStG)
Jetzt kostenlos prüfen lassenÜber 2.300 Unternehmen haben mit VOPIX bereits Steuern zurückgeholt, die ihnen per Gesetz zustehen.
„Wir hatten ehrlich gesagt keine Ahnung, dass uns diese Erstattung zusteht. VOPIX hat das innerhalb einer Woche für uns geprüft und den Antrag gestellt. Alles lief geräuschlos — und dann kam das Geld."
„Als Landwirtin hatte ich wenig Zeit und noch weniger Lust auf Bürokratie. Das VOPIX-Team hat alles übernommen — ich musste nur ein paar Rechnungen hochladen. Die Erstattung kam pünktlich, ohne Überraschungen."
„Wir arbeiten seit zwei Jahren mit VOPIX. Jedes Jahr wird der Antrag zuverlässig gestellt, und wir erhalten unsere Erstattung ohne internen Aufwand. Das hat sich längst bewährt."
Seit der Reform 2024 ist die Erstattung deutlich breiter zugänglich — auch für kleinere Betriebe. Berechtigt sind Unternehmen aus diesen WZ-Abschnitten:
Mindestverbrauch seit 2024: nur noch 12.500 kWh/Jahr. Das entspricht schon einer kleinen Produktionshalle.
Ihr Partner, der denkt wie ein Unternehmer — nicht wie eine Behörde.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Energiesteuererstattungen.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes (NACE-Abschnitte B, C, D, E, F) sowie der Land- und Forstwirtschaft (Abschnitt A) sind förderberechtigt. Seit 2024 gilt bereits ab einem Jahresstromverbrauch von 12.500 kWh ein Erstattungsanspruch — das betrifft deutlich mehr Unternehmen als zuvor.
Der gesetzliche Entlastungsbetrag beträgt €20 pro MWh (seit 01.01.2024, dauerhaft verankert). Das entspricht einer Steuerreduzierung um 97,5%. Ein Unternehmen mit 500 MWh Jahresverbrauch erhält beispielsweise rund €9.750 zurück. Nutzen Sie unseren Rechner oben für eine erste Schätzung.
VOPIX arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis. Die Erstprüfung ist kostenlos. Erst wenn das Geld auf Ihrem Konto ist, erhalten wir eine vorab vereinbarte Provision auf den erstatteten Betrag. Kein Risiko, keine versteckten Kosten.
Die Bearbeitungszeit beim Hauptzollamt variiert je nach Region und Auslastung — in der Regel 4 bis 12 Wochen. Unsere Vorbereitung und Einreichung dauert typischerweise nur wenige Werktage nach Erhalt Ihrer Unterlagen.
Nein. Für die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG und die Energiesteuerentlastung nach § 54 EnergieStG ist kein Energiemanagementsystem erforderlich. Anders als beim Spitzenausgleich — den viele damit verwechseln — reichen die Grundvoraussetzungen aus.
Ja, aber nur innerhalb der gesetzlichen Frist. Anträge für das Steuerjahr 2024 müssen bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden, für 2025 bis 31.12.2026. Verpassen Sie diese Frist, ist der Anspruch in der Regel verwirkt. Handeln Sie deshalb frühzeitig.
Die Stromsteuer wird auf elektrischen Strom erhoben (§ 9b StromStG, Erstattung €20/MWh). Die Energiesteuer betrifft Heizstoffe wie Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas (§ 54 EnergieStG, Erstattung bis zu 90%). Beide Erstattungen können gleichzeitig beantragt werden.
Die Sorge ist verständlich — aber unbegründet. Die Energiesteuererstattung ist ein eigenständiges Verfahren beim Hauptzollamt, unabhängig von Steuerprüfungen. Ein korrekter Antrag führt nicht zu erhöhter Prüfungswahrscheinlichkeit. Wir stellen sicher, dass Ihr Antrag vollständig und rechtssicher eingereicht wird.
Füllen Sie das Formular aus — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.